Katterl Klaus
Bachstraße 42b
4652 Steinerkirchen
Austria

 

+43 (0) 664 540 20 54
klaus@tischler-katterl.at

 

Expertise in:

  • Treppen

  • Innenraumeinrichtung

  • Deckenverkleidung

  • Küchen

  • Terrassen

  • Fassadenverkleidung

UID-Nr.: ATU68727746
Gerichtsstand: Wels
Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ

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Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder f (berechtigtes Interesse) der DSGVO.

Unser Anliegen im Sinne der DSGVO (berechtigtes Interesse) ist die Verbesserung unseres Angebotes und unseres Webauftritts. Da uns die Privatsphäre unserer Nutzer wichtig ist, werden die Nutzerdaten pseudonymisiert.

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Katterl Klaus
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden.

Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Geschäftsbedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.


Verbrauchergeschäfte

Verbrauchergeschäft im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Rechtsgeschäft mit einem Kunden für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört.


Abweichende Bedingungen

Alle vom schriftlichen Vertragsinhalt abweichenden Bedingungen (Vertragsbestandteile) müssen in schriftlicher Form, zumindest jedoch in Form schriftlicher Auftragsbestätigungen vorliegen, um rechtswirksam zu sein.


Kostenvoranschläge

Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist ein Kostenvoranschlag grundsätzlich schriftlich, unverbindlich und entgeltlich.

Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich.

 
Geistiges Eigentum

Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches sind geistiges Eigentum unseres Unternehmens. Jede Verwertung und/oder Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung unseres Unternehmens.

Bei der Verwendung ohne Zustimmung ist unser Unternehmen jedenfalls, auch wenn es sich um kein Werk nach dem Urheberrechtsgesetz handelt, zur Geltendmachung einer angemessenen Abstandsgebühr der Planungs-, Herstellungs- bzw. Montagekosten, wie sie bei Werken im Sinne des Urheberrechtsgesetzes gilt, berechtigt.


Offerte (Angebote)

Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, sind Offerte nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich sind.


Annahme des Offertes

Ein Vertrag kommt mit Annahme des Offertes zustande. Die Annahme des Offertes wird mit der Unterschrift, die eine Beabsichtigung vertraglicher Partnerschaft äußert, gekennzeichnet. Die Annahme eines von unserem Unternehmen erstellten Offertes ist grundsätzlich nur hinsichtlich der gesamten, am Offert ausgewiesenen Leistung möglich. Wesentliche, den im Angebot ausgewiesenen Leistungsumfang betreffende Abweichungen erfordern eine entsprechende Anpassung bzw. Neufassung des Offerts. Einvernehmlich als offen vereinbarte Teile des Auftrages bedürfen einer schriftlichen Festlegung in der Auftragsbestätigung (die mit der Unterschrift des Offerts gekennzeichnet wird).


Rücktrittsrecht

Ein Kunde kann vorbehaltlich anderer gesetzlicher Rücktrittsrechte nur dann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Kunde nicht selbst bzw. vom Kunden bevollmächtigte Rechtspersönlichkeiten die geschäftliche Verbindung zwecks Schließung dieses Vertrags angebahnt haben und dem Zustandekommen des Vertrags keine Kontaktschließungen vorangegangen sind.   

Der Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Frist von 14 Tagen erklärt werden, beginnt aber frühestens mit Zustandekommen des Vertrags zu laufen. Die Frist beginnt mit der Gegenzeichnung bzw. Bestätigung des Offerts durch den Kunden, das zumindest den Namen und die Anschrift unseres Unternehmens sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält. Wurde der Kunde nicht vor Abgabe der Bestellung bzw. Unterzeichnung des Offerts über sein Rücktrittsrecht informiert und wurde das Muster – Widerrufs – Formular nicht rechtzeitig übermittelt, verlängert sich die Rücktrittsfrist um 1 Jahr.  

Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden! Kosten, die mit dem Rücktritt durch den Kunden in Verbindung gebracht werden können, sind von diesem zu bezahlen (z.B. Rücksendekosten, Rückbaukosten, etc.).

Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, sofern es sich um nach Kundenspezifikation angefertigte oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Waren handelt!


Stornogebühren

Bei einem Storno des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Entgeltes, Entschädigung bzw. Schadenersatzes eine Stornogebühr zur Deckung des eigenen Aufwands bis zu diesem Zeitpunkt einzuheben.


Preisänderungen

Die Preise gelten, wenn nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, ab Betrieb ohne Verpackung, ohne Versicherung und Versandkosten, bei Konsumenten inklusive Mehrwertsteuer. Die vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder anderer, für die Kalkulation relevante Kostenstellen des Kostenvoranschlags oder zur Leistungserstellung notwendiger, von uns nicht beeinflussbarer Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung verändern, ist das Unternehmen berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Konsumenten gilt dieses Preisanpassungsrecht erst nach Ablauf von zwei Monaten nach Vertragsabschluss, es sei denn, dieses Recht wurde ausdrücklich ausgehandelt.


Vom Kunden beigestellte Waren

Bei Äußerung des Wunsches Material, welches sich zu diesem Zeitpunkt im Eigentum des Kunden befindet, zur Erbringung der gewünschten Leistung zu verwenden, handelt es sich um einen Sonderfall, der einer separaten, schriftlichen Regelung (Vereinbarung) bedarf. Die Einhebung eines Kostenersatzes für das vom Kunden beigestellte Material liegt im Ermessen des Unternehmens.


Kostenerhöhungen

Offerte und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet. Auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit unseres Unternehmens liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen mit mehr als 10 Prozent des Auftragswertes ergeben, so wird unser Unternehmen den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend der Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich unser Unternehmen vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.


Reparaturen

Unser Unternehmen hat den Kunden auf die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur dann aufmerksam zu machen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf Wiederherstellung um jeden Preis besteht. Erweist sich erst im Zuge der Durchführung der Reparatur und ohne dass dies unserem Unternehmen aufgrund des Fachwissens bei Vertragsabschluss erkennbar war, dass die Sache zur Wiederherstellung ungeeignet ist, so hat unser Unternehmen dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat in diesem Fall die bis dahin aufgelaufenen Kosten bzw. wenn er darauf besteht und dies technisch noch möglich ist, die Kosten für den Zusammenbau zerlegter Sachen zu bezahlen.


Holzarten

Die Wahl der Holzart ist auf den Wunsch des Kunden und die Empfehlung des Unternehmens zurückzuführen. In Vertragswerken, die eine Aufgliederung des Leistungsumfangs enthalten, werden die entsprechende Wahl der Holzart und etwaige (relevante) Angaben zu Güte und Eignung angeführt.


Geringfügige Leistungsänderungen

Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Kunden zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur u.Ä.


Maßangaben durch den Kunden

Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich ein Plan, eine Maßangabe oder Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat unser Unternehmen den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.


Montage

Eine in Auftrag gegebene Montage wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nach Regiestunden berechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten sind nach kollektivvertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag separat zu errechnen.


Mitwirkungspflicht des Kunden

Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zu veranlassen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen geht.

Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet der Lieferant nicht für die sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, die aus der durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten bei diesem einzufordern. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleibt die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 1168a ABGB davon unberührt.

Der Kunde hat im Fall beauftragter Montage dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag die jeweilige Montagestelle zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für den Einbau des verkauften Produktes ist, widrigenfalls unser Unternehmen berechtigt ist, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten vom Kunden zu fordern.

Beim Anliefern der Ware wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen passierbar sein. Wird die Ausführung der Arbeiten unseres Unternehmens oder der von uns beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtgeld) in Rechnung gestellt.

Eventuell ergänzend erforderliche Maurer-, Zimmerer-, Schmiede-, Elektriker- und Malerarbeiten sind vom Kunden grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten auszuführen. Unser Unternehmen ist nicht berechtigt, Arbeiten, die über seinen Gewerberechtsumfang hinausgehen, auszuführen. Sollten diese allfälligen Zusatzarbeiten zum vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin nicht so fertig gestellt sein, dass unser Unternehmen umgehend mit der Montage beginnen kann, sind wir berechtigt, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten beim Kunden einzufordern.

Bei notwendigen Verankerungen an Wänden und Decken hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Untergründe zum Anbohren bzw. Befestigen geeignet sind, widrigenfalls entfällt unsere Haftung für sich daraus ergebende Schäden vollständig.

Das Vertragen und Versetzen von Tür- und Fensterstöcken u.ä., eventuelle Maurerarbeiten, allenfalls erforderliche Gerüste sind vom Kunden bei- bzw. aufzustellen, wenn sie nicht ausdrücklich als im Preis eingeschlossen angeführt werden. Ebenso ist der erforderliche Licht- und Kraftstrom vom Kunden beizustellen.

Der Kunde ist - allenfalls auch unter Hinzuziehung eines dazu bevollmächtigten Dritten - verpflichtet, nach vertragsgemäßer Lieferung bzw. Leistung diese schriftlich zu bestätigen.

Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, bestätigt er dadurch die mängelfreie Vertragserfüllung.

Das Unternehmen ist nicht berechtigt, Arbeiten, die über den Gewerberechtsumfang hinausgehen, vorzunehmen.


Erfüllungsort

Sofern kein bestimmter Lieferort vereinbart ist, ist der Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens. Bei Verbrauchergeschäften wird damit kein eigener Gerichtsstand begründet.  


Versendung

Falls eine Lieferung „ab Werk“ vereinbart ist, der Kunde aber die Beförderung des vertragsgegenständlichen Werks in seinem Namen und an seine Rechnung an einen bestimmten Ort wünscht, so hat er die Beförderungsart zu bestimmen. Mangels besonderen Auftrages ist eine Beförderung mit Bahn, Post, Spediteur oder mit einem Frächter anzunehmen. Unser Unternehmen hat ab Übergabe an Letztere seiner Lieferverpflichtung entsprochen und hat, sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, Gewährleistungsverpflichtungen nur noch am Ort der Übergabe an den Beförderer zu erbringen.


Liefertermine und Annahmeverzug

Soweit keine Fixtermine vereinbart wurden, gelten die angegebenen Termine zur Leistungserbringung als voraussichtliche. Spätestens 14 Tage vor dem voraussichtlichen Termin  ist mit dem Kunden der tatsächliche Termin zu vereinbaren. Ist der Kunde zum Zeitpunkt der geplanten Leistungserbringung nicht anwesend oder hat er für die Durchführung der Leistung nicht die entsprechenden Maßnahmen bzw. Vorbereitungen getroffen, so gerät der Kunde in Annahmeverzug. Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Risiken und Kosten, wie z.B. Bankspesen, Transportkosten, Lagerkosten zu angemessenen Preisen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferung. (Dem Unternehmen steht eine Veränderung der vereinbarten Termine zur Leistungserbringung zu, sofern dem Kunden ausreichende Zeit für eine Reaktion eingeräumt wird. Das Unternehmen verpflichtet sich, dem Kunden unverzüglich oder spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Termin von der Veränderung (z.B. Verzug) zu berichten bzw. ihn darauf hinzuweisen.)


Teillieferungen

Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht ausdrücklich Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.


(Liefer-)Verzug

Wird ein vereinbarter Termin von unserem Unternehmen um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde unserem Unternehmen eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf dieser Nachfrist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, falls bei unserem Unternehmen zumindest grobes Verschulden vorlag.


Gefahrenübergang

Alle Gefahren, auch die des zufälligen Untergangs, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Kunden über (Gefahrenübergang siehe Sphärentheorie). Als Zeitpunkt der Erfüllung gilt bei Lieferungen ab Werk, der Erhalt der Nachricht der Versandbereitschaft zuzüglich einer angemessenen Abholfrist von höchstens zwei Wochen, in den anderen Fällen mit Annahmeverzug bzw. dem Übergang der Verfügungsmacht.


Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.


Verfügung und Zugriff auf Vorbehaltseigentum

Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung unseres Unternehmens untersagt.

Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen usw.) sind unserem Unternehmen sofort zu melden. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und hat unser Unternehmen schad- und klaglos zu halten, soweit er diese Zugriffe Dritter verursacht hat.


Versicherung von Vorbehaltseigentum

Bei Beträgen mit einem Rechnungsbetrag über € 5.000 und einem Zahlungsziel von mehr als 50 Tagen ist der Kunde für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, das Vorbehaltseigentum in Höhe des Rechnungsbetrages gegen alle Gefahren zum Neuwert zu versichern. Die zukünftigen Ansprüche gegen den Versicherer sind bereits jetzt an unser Unternehmen abgetreten.


Zahlungsziel

Die Notwendigkeit der Einführung von Zahlungszielen liegt im Ermessen des Unternehmens. Mit der Einigung auf Zahlungsziele wird unser Unternehmen ermächtigt, im Falle einer Nichteinhaltung des Zahlungsziels durch den Kunden die Anlieferung zurückzuhalten bzw. die Leistungserbringung bis zur Bezahlung hinauszuzögern.

Gelegte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig.


Zahlungsverweigerung

Der Kunde kann nur dann seine Zahlung verweigern, wenn unser Unternehmen die Lieferung bzw. Leistung nicht vertragsmäßig erbracht hat oder ihre Erbringung durch die schlechten Vermögensverhältnisse, die dem Kunden zur Zeit der Vertragsschließung nicht bekannt waren bzw. nicht bekannt sein mussten, gefährdet ist. Bietet aber unser Unternehmen eine ausreichende Sicherstellung, so ist auch in diesen Fällen die Zahlung uneingeschränkt zu den vereinbarten Terminen zu leisten.

Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, berechtigen gerechtfertigte Reklamationen nur die Zurückhaltung eines verhältnismäßigen Teiles des Rechnungsbetrages.


Zahlung

Die Zahlung hat grundsätzlich ohne Abzug zu erfolgen! Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Fall des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen zur Gänze außer Kraft. Zahlungen des Kunden zählen erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlung mit Wechsel, Scheck und Ähnlichen wird die Forderung unseres Unternehmens erst mit deren Einlösung getilgt, gewöhnliche Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden. Sind keine gesonderten Zahlungsbedingungen ausgehandelt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen.


Mahn- und Inkassospesen

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen unserem Unternehmen die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

Ferner verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer entsprechenden Gebühr pro Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge einer Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten beim Unternehmen anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen, wenn das Unternehmen nicht von einer pauschalierten Vertragsstrafe Gebrauch macht.


Verzugszinsen

Bei – auch unverschuldetem – Zahlungsverzug wird als Ersatz für die unserem Unternehmen auflaufenden Kreditspesen vorbehaltlich der Geltendmachung eines allfälligen darüber hinaus gehenden Schadens ein Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.

Im Verbrauchergeschäft liegt der Verzugszinssatz bei fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Bei Kreditgeschäften mit Konsumenten belaufen sich die Verzugszinsen auf den für vertragsmäßige Zahlung vereinbarten Zinssatz zuzüglich 5 Prozentpunkte per anno. Der Anspruch auf Mahn- und Inkassospesen bleibt insofern unberührt, besteht also darüber hinaus.


Terminverlust

Kommt der Kunde seinen Zahlungen und Versicherungspflichten nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig.

Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn unser Unternehmen selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist, sowie unser Unternehmen den Kunden unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.


Aufrechnung von Gegenforderungen

Der Kunde kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen unseres Unternehmens nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht, von unserem Unternehmen anerkannt wurde oder gerichtlich festgestellt wurde, oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.


Gewährleistung

Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen!

Bei den übrigen Geschäften gelten folgende Abweichungen:

Die Ware bzw. das Werk ist nach der Ablieferung bzw. Übergabe unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte oder feststellbare Mängel sind unverzüglich, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels, unserem Unternehmen bekannt zu geben. Wird eine Mängelrüge nicht, nicht rechtzeitig oder nicht schriftlich erhoben, so gilt die Ware bzw. das Werk als genehmigt.  Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Ebenso erlöschen Gewährleistungs- oder Schadenersatz-ansprüche, wenn die vom Mangel betroffenen Teile vom Kunden bzw. einem Dritten verändert wurden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate für bewegliche Sachen und 18 Monate für unbewegliche!

Das Vorliegen eines Mangels zum Übergabezeitpunkt hat entgegen der Vermutungsregel der Kunde zu beweisen!

Dem Unternehmen wird das Recht zur Wahl zwischen Verbesserung oder Austausch der Sache eingeräumt.

Regressansprüche werden ausgeschlossen!


Verschleißteile

Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer. Der Kunde kann dem Unternehmen gegenüber keine Gewährleistungsansprüche, die ein Versagen angewendeter Verschleißteile betreffen, geltend machen!


Eigenschaften des Liefergegenstandes

Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft um kein Verbrauchergeschäft handelt, gilt als vereinbart, dass der Liefergegenstand nur jene Sicherheit bietet, die aufgrund von ÖNORMEN, Bedienungsanleitungen, Vorschriften über die Behandlung des Liefergegenstandes (z.B. Gebrauchs- oder Pflegeanleitung) und erforderliche Wartung, insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen, und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.


Termin zur Verbesserung bzw. Austausch

Termine betreffend den Austausch und die Verbesserung sind im Einzelfall zu vereinbaren. Sollte der Kunde bei diesem Termin dennoch nicht anwesend sein oder erschwert er durch eigenmächtiges Handeln Verbesserung und Austausch bzw. macht dies unmöglich, so ist für jeden weiteren Verbesserungsversuch vom Kunden angemessenes Entgelt zu leisten. Vereinbarungen über Termine zur Verbesserung bzw. zum Austausch haben stets schriftlich zu erfolgen.


Haftung für Schäden (Produkthaftung)

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen, dies gilt jedoch nicht für Personenschäden! Unser Unternehmen haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Haftungsbeschränkung nicht für Personenschäden und für Schäden an einer Sache, die zur Bearbeitung übernommen wurde. Bei allen anderen als Verbrauchergeschäften wird die Beweislastumkehr ausgeschlossen und verjähren Ersatzansprüche in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls mit 3 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.  

Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz abgeleitet werden können, werden ausgeschlossen. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.


Adressänderungen

Die Vertragspartner haben Adressänderungen einander unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt ein Teil dies, so gilt dessen zuletzt bekannte Adresse für alle Zustellungen. Aufwendungen zur Adressermittlung trägt der säumige Teil.


Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, dem diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht für den Sitz unseres Unternehmens vereinbart.

Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, sofern der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Sprengel dieses Gerichtes seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Beschäftigungsort hatte. Für Klagen des Verbrauchers gegen unser Unternehmen gelten neben den im ersten Satz festgesetzten Gerichtsstand auch alle darüber hinausgehenden gesetzlichen Gerichtsstände.


Salvatorische Klausel

Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" behalten alle anderen ihre Gültigkeit.